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Rechtsgebiete

Familienrecht

Im Familienrecht geht es vor allem um Streitigkeiten oder Regelungen zwischen Ehe- oder Lebenspartner*innen sowie zwischen Kindern und Eltern. Ich berate und vertrete Sie in allen familienrechtlichen Angelegenheiten wie beispielsweise:

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  • Ehe und Scheidung

  • Sorgerecht

  • Unterhalt

  • Abstammungsrecht

 

Im Rahmen meiner Beratung gehe ich nicht vom "klassischen" Familienmodell aus und berate LGBTQI*-Personen gerne bei der Gestaltung von individuellen Familienmodellen.

 

Außerdem berate ich Sie im Bereich des Gewaltschutzgesetzes (GewSchG). Das Gewaltschutzgesetz schützt grundsätzlich alle Menschen, die von Gewalt oder Androhung von Gewalt betroffen sind. Die Regelungen erfassen dabei sowohl häusliche Gewalt als auch Gewalt außerhalb von Nähebeziehungen. Außerdem bietet das Gesetz Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Nachstellungen („Stalking“). Das Gericht kann der gewalttätigen Person beispielsweise untersagen:

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  • Ihre Wohnung zu betreten,

  • sich an bestimmten Orten aufzuhalten, an denen Sie sich regelmäßig aufhalten

  • Kontakt zu Ihnen aufzunehmen (auch beispielsweise mittels Telefon, Messenger-Diensten, Brief oder E-Mail)

 

Wenn Sie betroffen sind, helfe ich Ihnen dabei, gerichtliche Schutzanordnungen zu beantragen.

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