Kosten & Gebühren
Erstberatung
In einem ausführlichen, persönlichen Gespräch berate ich Sie zu Ihrer rechtlichen Situation. Für die Erstberatung berechne ich 190 Euro (inkl. MwSt.). Sofern Sie sich anschließend für eine Vertretung durch mich im außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren entscheiden mache ich von der Möglichkeit des § 34 II RVG Gebrauch, sodass die Erstberatungsgebühr auf die weiteren Kosten nicht angerechnet wird.
Sofern Sie über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten:
Für die Erstberatung kommt die Beantragung von Beratungshilfe in Betracht. In diesen Fällen kann der Staat die Kosten für eine anwaltliche Beratung übernehmen. Hierfür müssen Sie vor der Erstberatung einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht stellen.
Darüber hinaus vergibt der "Weiße Ring e.V." Beratungsschecks für die kostenlose anwaltliche Erstberatung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Diese müssen vor der Erstberatung bei der zuständigen Außenstelle beantragt werden.
Außerdem können wir vereinbaren, dass die Erstberatungsgebühr in Raten gezahlt wird.
Weitere Kosten
Die Vergütung für meine weitere Tätigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.
Im Fall eines gerichtlichen Verfahrens besteht die Möglichkeit, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Diese wird allerdings nur gewährt, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, das gerichtliche Verfahren hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint.
Sollten Sie über ein geringes Einkommen verfügen und Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht in Betracht kommen, biete ich Ihnen an, Rechnungen in Raten zu zahlen. Hierzu lege ich eine monatliche Rate von mindestens 50 € fest.
In Ausnahmefällen, in denen absehbar ist, dass die gesetzlichen Gebühren des RVG den entstehenden Arbeitsaufwand nicht decken, werde ich Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Gemäß dieser Vereinbarung werde ich dann für eine Pauschale oder einen bestimmten Stundensatz für Sie tätig. Die Honorarvereinbarung werde ich mit Ihnen individuell verhandeln und schriftlich festhalten.