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Rechtsgebiete

 Migrationsrecht

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Asyl-, des Aufenthalts-, sowie des Staatsangehörigkeitsrechts. 

Im Asylrecht berate ich Sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt, also im Idealfall bevor das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ihren Asylantrag entschieden hat. Ich bereite Sie sorgfältig auf die Anhörung vor und informiere Sie über die einzelnen Verfahrensschritte. Sollte das BAMF Ihren Asylantrag bereits teilweise oder gänzlich abgelehnt haben, berate ich Sie zum weiteren Vorgehen und vertrete Sie vor Gericht.

 

Wenn Sie einen Aufenthaltstitel begehren oder Fragen zu Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel haben, kontaktieren Sie mich gern.

Da ich ebenfalls im Familienrecht tätig bin, kann ich Sie auch in Schnittstellen zwischen dem Migrations- und dem Familienrecht beraten, beispielsweise in Fragen des Familiennachzugs.

Wenn Sie bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Umständen einbürgern lassen und die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Ich berate Sie im Hinblick auf Ihre Möglichkeiten für eine Einbürgerung und vertrete Sie im Verfahren bei der Einbürgerungsbehörde. 

Sofern Sie weder Deutsch, Französisch, Englisch oder Spanisch sprechen, kommen Sie bitte in Begleitung einer dolmetschenden Person oder kontaktieren Sie mich. Ich werde mich dann mit Ihnen gemeinsam um die Sprachmittlung kümmern.

Da die Fristen im Migrationsrecht häufig sehr kurz sind, wenden Sie sich bitte frühestmöglich an mich. Wenn Sie etwa einen Bescheid der Ausländerbehörde oder des Bundesamtes für Migration (BAMF) erhalten haben, melden Sie sich bitte zeitnah in der Kanzlei. Bitte bewahren Sie den an Sie adressierten gelben Umschlag auf und bringen Sie ihn zum Beratungstermin mit.

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