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Rechtsgebiete

Nebenklage

Opferanwältin

Dass Betroffene von Gewalttaten als reine Beweismittel gesehen werden, gehört zum Glück der Vergangenheit an. Durch das Instrument der Nebenklage haben Verletzte die Möglichkeit, im Strafverfahren aktiv für ihre Rechte einzutreten. Dennoch sehen sich die meisten Betroffenen mit vielen Fragen und Unsicherheiten konfrontiert. In dieser belastenden Situation stehe ich Ihnen mit juristischer Beratung als sogenannte "Opferanwältin" zur Seite und setze mich dafür ein, dass Sie im gesamten Verfahrensverlauf eine Stimme erhalten.

Wenn Sie Betroffene*r von sexualisierter, rassistischer & queerfeindlicher Gewalt sind, können Sie sich in jedem Verfahrensstadium an mich wenden: Also vor Erstattung einer Strafanzeige, während des Ermittlungsverfahrens oder auch im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. 

Als Nebenkläger*in werden Sie mit verschiedenen Rechten ausgestattet. Dazu gehören insbesondere: 

  • Anwesenheitsrecht

  • Beweisantragsrecht

  • Fragerecht

  • Einlegung von Rechtsmitteln

  • (teilweise) Akteneinsicht

Außerdem berate ich Sie zu der Möglichkeit, mit einem Adhäsionsantrag Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche im Rahmen des Strafprozesses geltend zu machen. 

Der "Weiße Ring e.V." vergibt Beratungsschecks für eine kostenlose anwaltliche Erstberatung, wenn Sie Betroffene*r einer Straftat geworden sind. Diese müssen vor der Erstberatung bei der zuständigen Außenstelle beantragt werden. Sollte ich Ihnen als Nebenklagevertreterin beigeordnet werden, werden meine Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens von der Staatskasse übernommen. 

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